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   BGH, 21.04.1998 - VI ZB 8/98   

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https://dejure.org/1998,2862
BGH, 21.04.1998 - VI ZB 8/98 (https://dejure.org/1998,2862)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1998 - VI ZB 8/98 (https://dejure.org/1998,2862)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1998 - VI ZB 8/98 (https://dejure.org/1998,2862)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Erfordernisse und Kontrolle eines vom Verkehrsanwalt erteilten Rechtsmittelauftrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Sorgfaltspflichten des Verkehrsanwalts bei Erteilung eines Rechtsmittelauftrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Rechtsmittelauftrag von Verkehrsanwalt an Prozeßanwalt

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2221
  • MDR 1998, 866
  • VersR 1998, 913
  • BB 1998, 2232
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.02.1991 - IX ZB 95/90

    Berücksichtigung nach Fristablauf vorgebrachter Tatsachen im

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - VI ZB 8/98
    Der Klägerin kann die beantragte Wiedereinsetzung nicht gewährt werden, weil die Fristversäumung jedenfalls auf dem Verschulden ihrer Verkehrsanwälte beruht, das sie sich gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen muß (BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 1982 - IVa ZB 2/82 - NJW 1982, 2447 und vom 28. Februar 1991 - IX ZB 95/90 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 14).

    Ebenso besteht wegen der Gefahr von Hörfehlern eine besondere Kontrollpflicht, wenn der Rechtsmittelauftrag fernmündlich erteilt wird (BGH, Beschlüsse vom 26. September 1990 - VIII ZB 24/90 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 9; vom 28. Februar 1991 aaO und vom 2. Februar 1994 - XII ZB 187/93 - VersR 1994, 1324).

  • BGH, 22.11.1990 - I ZB 13/90

    Sorgfaltspflichten des Prozeßbevollmächtigten und des Verkehrsanwalts nach

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - VI ZB 8/98
    Diese Verpflichtung obliegt auch dem Verkehrsanwalt, wenn er es unternimmt, den zweitinstanzlichen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. BGH, Beschluß vom 22. November 1990 - I ZB 13/90 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 12).
  • BGH, 26.09.1990 - VIII ZB 24/90

    Sorgfaltspflichten des Verkehrsanwalts bei der Erteilung eines

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - VI ZB 8/98
    Ebenso besteht wegen der Gefahr von Hörfehlern eine besondere Kontrollpflicht, wenn der Rechtsmittelauftrag fernmündlich erteilt wird (BGH, Beschlüsse vom 26. September 1990 - VIII ZB 24/90 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 9; vom 28. Februar 1991 aaO und vom 2. Februar 1994 - XII ZB 187/93 - VersR 1994, 1324).
  • BGH, 25.05.1993 - VI ZB 32/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - VI ZB 8/98
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß wegen der besonderen Bedeutung des Rechtsmittelauftrags für die Fristwahrung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Mitteilung des Zustelldatums zur Vermeidung von Hörfehlern schriftlich erfolgen muß und der zweitinstanzliche Prozeßbevollmächtigte sich deshalb nicht mit dem Ergebnis der telefonischen Auskunft einer Sekretärin begnügen darf (Senatsbeschluß vom 25. Mai 1993 - VI ZB 32/92 - VersR 1994, 199, 200).
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZB 2/82

    Einordnung des Verkehrsanwalts als Prozessbevollmächtigten im Sinne von § 85 Abs.

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - VI ZB 8/98
    Der Klägerin kann die beantragte Wiedereinsetzung nicht gewährt werden, weil die Fristversäumung jedenfalls auf dem Verschulden ihrer Verkehrsanwälte beruht, das sie sich gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen muß (BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 1982 - IVa ZB 2/82 - NJW 1982, 2447 und vom 28. Februar 1991 - IX ZB 95/90 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 14).
  • BGH, 02.02.1994 - XII ZB 187/93

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Erteilung eines Rechtsmittelauftrags

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - VI ZB 8/98
    Ebenso besteht wegen der Gefahr von Hörfehlern eine besondere Kontrollpflicht, wenn der Rechtsmittelauftrag fernmündlich erteilt wird (BGH, Beschlüsse vom 26. September 1990 - VIII ZB 24/90 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 9; vom 28. Februar 1991 aaO und vom 2. Februar 1994 - XII ZB 187/93 - VersR 1994, 1324).
  • BGH, 04.04.2000 - VI ZB 3/00

    Sorgfaltspflichten des einen Rechtsmittelauftrag erteilenden Rechtsanwalts

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der den Rechtsmittelauftrag erteilende Rechtsanwalt wegen der besonderen Bedeutung der Rechtsmittelfristen eigenverantwortlich in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise dem beauftragten Rechtsanwalt die für die fristgemäße Einlegung und Begründung des Rechtsmittels erforderlichen Daten zu übermitteln (vgl. Senat, Beschl. vom 21. April 1998 - VI ZB 8/98 - NJW 1998, 2221, 2222 und vom 25. Mai 1993 - VI ZB 32/92 - VersR 1994, 199, jeweils m.w.N.).

    Erfolgt die Übermittlung ausnahmsweise fernmündlich, so besteht eine besondere Kontrollpflicht, um Mißverständnisse zuverlässig auszuschließen (Senatsbeschluß vom 21. April 1998 - VI ZB 8/98 - aaO).

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